{"id":2462,"date":"2017-09-13T19:13:57","date_gmt":"2017-09-13T17:13:57","guid":{"rendered":"http:\/\/ford-sachsen.de\/html\/page\/?page_id=2462"},"modified":"2026-01-06T21:59:05","modified_gmt":"2026-01-06T19:59:05","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ford-sachsen.de\/html\/page\/omoda-jaecoo-burgstaedt\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div id=\"agb\">\n<div id=\"agb_0\"><\/div>\n<div id=\"agb_1\">\n<h2>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\n<p><a href=\"#Neuwagen\">Neuwagen-Verkaufsbedingungen<\/a><br \/>\n<a href=\"#Gebrauchtwagen\">Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen <\/a><br \/>\n<a href=\"#Kfz-Reparatur\">Kfz-Reparaturbedingungen<\/a><br \/>\n<a href=\"#Teileverkauf\">Teileverkaufsbedingungen<\/a><\/p>\n<h5 id=\"Neuwagen\"><strong>Neuwagen-Verkaufsbedingungen<\/strong><\/h5>\n<p>(Kraftfahrzeuge und Anh\u00e4nger)<br \/>\nUnverbindliche Empfehlung des Verbandes der Automobilindustrie e. V. (VDA),<br \/>\ndes Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK) und<br \/>\ndes Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK)<br \/>\nStand: 01\/2022<\/p>\n<p><strong>I.Vertragsabschluss\/\u00dcbertragung von Rechten und Pflichten des\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>K\u00e4ufers<\/strong><\/p>\n<p>1. Der K\u00e4ufer ist an die Bestellung h\u00f6chstens bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen gebunden. Diese Frist verk\u00fcrzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf 2 Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verk\u00e4ufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abge-schlossen, wenn der Verk\u00e4ufer die Annahme der Bestellung des n\u00e4her bezeichneten Kauf-gegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform best\u00e4tigt oder die Lieferung ausf\u00fchrt. Der Verk\u00e4ufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverz\u00fcglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.<\/p>\n<p>2. \u00dcbertragungen von Rechten und Pflichten des K\u00e4ufers aus dem Kaufvertrag bed\u00fcrfen der Zustimmung des Verk\u00e4ufers in Textform.<br \/>\nDies gilt nicht f\u00fcr einen auf Geld gerichteten Anspruch des K\u00e4ufers gegen den Verk\u00e4ufer.<br \/>\nF\u00fcr andere Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers gegen den Verk\u00e4ufer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Verk\u00e4ufers dann nicht, wenn beim Verk\u00e4ufer kein sch\u00fctzenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des K\u00e4ufers an einer Ab-tretbarkeit des Rechtes das sch\u00fctzenswerte Interesse des Verk\u00e4ufers an einem Abtretungsausschluss \u00fcberwiegen.<\/p>\n<p><strong>II.Preise <\/strong>\u2026.<\/p>\n<p><strong>III. Zahlung<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Kaufpreis und Preise f\u00fcr Nebenleistungen sind bei \u00dcbergabe des Kaufgegenstandes und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n<p>2.Gegen Anspr\u00fcche des Verk\u00e4ufers kann der K\u00e4ufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des K\u00e4ufers unbestritten ist oder ein rechtskr\u00e4ftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des K\u00e4ufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Anspr\u00fcchen aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<p><strong>IV. Lieferung und Lieferverzug<\/strong><\/p>\n<p>1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden k\u00f6nnen, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.<\/p>\n<p>2. Der K\u00e4ufer kann sechs Wochen nach \u00dcberschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verk\u00e4ufer auffordern, zu liefern. Diese Frist verk\u00fcrzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verk\u00e4ufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verk\u00e4ufer in Verzug. Hat der K\u00e4ufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschr\u00e4nkt sich dieser bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit des Verk\u00e4ufers auf h\u00f6chstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.<\/p>\n<p>3. Will der K\u00e4ufer dar\u00fcber hinaus vom Vertrag zur\u00fccktreten und\/ oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verk\u00e4ufer nach Ablauf der betreffenden Frist gem\u00e4\u00df Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.<br \/>\nHat der K\u00e4ufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschr\u00e4nkt sich der Anspruch bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit auf h\u00f6chstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der K\u00e4ufer eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, sind Schadensersatzanspr\u00fcche statt der Leistung bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen.<br \/>\nWird dem Verk\u00e4ufer, w\u00e4hrend er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unm\u00f6glich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verk\u00e4ufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten w\u00e4re.<\/p>\n<p>4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist \u00fcberschritten, kommt der Verk\u00e4ufer bereits mit \u00dcberschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des K\u00e4ufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 4 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.<\/p>\n<p>5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschl\u00fcsse dieses Abschnitts gelten nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Verletzung von Pflichten des Verk\u00e4ufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit.<\/p>\n<p>6. H\u00f6here Gewalt oder beim Verk\u00e4ufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsst\u00f6rungen, die den Verk\u00e4ufer ohne eigenes Verschulden vor\u00fcbergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, ver\u00e4ndern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umst\u00e4nde bedingten Leistungsst\u00f6rungen. F\u00fchren entsprechende St\u00f6rungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der K\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten. Andere R\u00fccktrittsrechte bleiben davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>7. Konstruktions- oder Form\u00e4nderungen, Abweichungen im Farbton sowie \u00c4nderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben w\u00e4hrend der Lieferzeit vorbehalten, sofern die \u00c4nderungen oder Abweichungen unter Ber\u00fccksichtigung der Interessen des Verk\u00e4ufers f\u00fcr den K\u00e4ufer zumutbar sind. Sofern der Verk\u00e4ufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, k\u00f6nnen allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.<\/p>\n<p><strong>V. Abnahme<\/strong><\/p>\n<p>1. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.<\/p>\n<p>2. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verk\u00e4ufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verk\u00e4ufer Schadensersatz, so betr\u00e4gt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist h\u00f6her oder niedriger anzusetzen, wenn der Verk\u00e4ufer einen h\u00f6heren Schaden nachweist oder der K\u00e4ufer nachweist, dass ein geringerer oder \u00fcberhaupt kein Schaden entstanden ist.<\/p>\n<p><strong>VI. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verk\u00e4ufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verk\u00e4ufers.<br \/>\nIst der K\u00e4ufer eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen f\u00fcr Forderungen des Verk\u00e4ufers gegen den K\u00e4ufer aus der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.<br \/>\nAuf Verlangen des K\u00e4ufers ist der Verk\u00e4ufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der K\u00e4ufer s\u00e4mtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erf\u00fcllt hat und f\u00fcr die \u00fcbrigen Forderungen aus den laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.<br \/>\nW\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verk\u00e4ufer zu.<\/p>\n<p>2. Zahlt der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis und Preise f\u00fcr Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgem\u00e4\u00df, kann der Verk\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten und\/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des K\u00e4ufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem K\u00e4ufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, dieFristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Hat der Verk\u00e4ufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer sich dar\u00fcber einig, dass der Verk\u00e4ufer den gew\u00f6hnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der R\u00fccknahme verg\u00fctet. Auf Wunsch des K\u00e4ufers, der nur unverz\u00fcglich nach R\u00fccknahme des Kaufgegenstandes ge\u00e4u\u00dfert werden kann, wird nach Wahl des K\u00e4ufers ein \u00f6ffentlich bestellter und vereidigter Sachverst\u00e4ndiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gew\u00f6hnlichen Verkaufswert ermitteln. Der K\u00e4ufer tr\u00e4gt die erforderlichen Kosten der R\u00fccknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gew\u00f6hnlichen Verkaufswertes. Sie sind h\u00f6her oder niedriger anzusetzen, wenn der Verk\u00e4ufer h\u00f6here Kosten nachweist oder der K\u00e4ufer nachweist, dass geringere oder \u00fcberhaupt keine Kosten entstanden sind.<\/p>\n<p>3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der K\u00e4ufer \u00fcber den Kaufgegenstand weder verf\u00fcgen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einr\u00e4umen.<\/p>\n<p><strong>VII. Haftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel und Rechtsm\u00e4ngel<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>1. Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers wegen Sachm\u00e4ngeln und Rechtsm\u00e4ngeln verj\u00e4hren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.<br \/>\nHiervon abweichend gilt eine Verj\u00e4hrungsfrist von einem Jahr, wenn der K\u00e4ufer eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt.<\/p>\n<p>2. Die Verj\u00e4hrungsverk\u00fcrzung in Ziffer 1, Satz 2 gilt nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Verletzung von Pflichten des Verk\u00e4ufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit.<\/p>\n<p>3. Hat der Verk\u00e4ufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrl\u00e4ssig verursacht wurde, so haftet der Verk\u00e4ufer beschr\u00e4nkt:<br \/>\nDie Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verk\u00e4ufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Kaufvertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der K\u00e4ufer regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.<br \/>\nAusgeschlossen ist die pers\u00f6nliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erf\u00fcllungsgehilfen und Betriebsangeh\u00f6rigen des Verk\u00e4ufers f\u00fcr von ihnen durch leichte Fahrl\u00e4ssigkeit verursachte Sch\u00e4den.<br \/>\nF\u00fcr die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.<\/p>\n<p>4. Unabh\u00e4ngig von einem Verschulden des Verk\u00e4ufers bleibt eine etwaige Haftung des Verk\u00e4ufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der \u00dcbernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>5. Soll eine M\u00e4ngelbeseitigung durchgef\u00fchrt werden, gilt folgendes:<\/p>\n<p>a) Anspr\u00fcche auf M\u00e4ngelbeseitigung kann der K\u00e4ufer beim Verk\u00e4ufer oder bei anderen, vom Hersteller\/Importeur f\u00fcr die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der K\u00e4ufer den Verk\u00e4ufer hiervon unverz\u00fcglich zu unterrichten, wenn die erste M\u00e4ngelbeseitigung erfolglos war. Bei m\u00fcndlichen Anzeigen von Anspr\u00fcchen ist dem K\u00e4ufer eine Best\u00e4tigung \u00fcber den Eingang der Anzeige in Textform auszuh\u00e4ndigen.<\/p>\n<p>b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunf\u00e4hig, hat sich der K\u00e4ufer an den dem Ort des betriebsunf\u00e4higen Kaufgegenstandes n\u00e4chstgelegenen, vom Hersteller\/Importeur f\u00fcr die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.<\/p>\n<p>c) F\u00fcr die zur M\u00e4ngelbeseitigung eingebauten Teile kann der K\u00e4ufer bis zum Ablauf der Verj\u00e4hrungsfrist des Kaufgegenstandes Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.<\/p>\n<p>d) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n<p>6. Soweit der K\u00e4ufer ein Verbraucher im Sinne von \u00a7 13 BGB ist, gelten f\u00fcr Sach- und Rechtsm\u00e4ngel an Waren mit digitalen Elementen f\u00fcr die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die gesetzlichen Regelungen.<\/p>\n<p><strong>VIII. Haftung f\u00fcr sonstige Anspr\u00fcche<\/strong><\/p>\n<p>1. Sonstige Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers, die nicht in Abschnitt VII. \u201eHaftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel und Rechtsm\u00e4ngel\u201c geregelt sind, verj\u00e4hren in der regelm\u00e4\u00dfigen Verj\u00e4hrungsfrist.<\/p>\n<p>2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. \u201eLieferung und Lieferverzug\u201c abschlie\u00dfend geregelt. F\u00fcr sonstige Schadensersatzanspr\u00fcche gegen den Verk\u00e4ufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. \u201eHaftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel und Rechtsm\u00e4ngel\u201c, Ziffer 3 und 4 entsprechend.<\/p>\n<p>3. Wenn der K\u00e4ufer ein Verbraucher im Sinne von \u00a7 13 BGB ist, und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Neufahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erf\u00fcllen kann, gelten f\u00fcr diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der \u00a7\u00a7 327 ff BGB.<\/p>\n<p><strong>IX. Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<p>1. F\u00fcr s\u00e4mtliche gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit Kaufleuten einschlie\u00dflich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand der Sitz des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n<p>2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der K\u00e4ufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im \u00dcbrigen gilt bei Anspr\u00fcchen des Verk\u00e4ufers gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.<\/p>\n<p><strong>X. Hinweis gem\u00e4\u00df \u00a7 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)<\/strong><\/p>\n<p>Der Verk\u00e4ufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.<\/p>\n<h3><\/h3>\n<h3 id=\"Gebrauchtwagen\">Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen<\/h3>\n<p>(Kraftfahrzeuge und Anh\u00e4nger)<br \/>\nUnverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK)<br \/>\nStand: 01\/2022<\/p>\n<p><strong>I. Vertragsabschluss\/\u00dcbertragung von Rechten und Pflichten des K\u00e4ufers<\/strong><\/p>\n<p>1. Der K\u00e4ufer ist an die Bestellung h\u00f6chstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verk\u00e4ufer die Annahme der Bestellung des n\u00e4her bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform best\u00e4tigt oder die Lieferung ausf\u00fchrt. Der Verk\u00e4ufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverz\u00fcglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.<\/p>\n<p>2. \u00dcbertragungen von Rechten und Pflichten des K\u00e4ufers aus dem Kaufvertrag bed\u00fcrfen der Zustimmung des Verk\u00e4ufers in Textform.<\/p>\n<p>Dies gilt nicht f\u00fcr einen auf Geld gerichteten Anspruch des K\u00e4ufers gegen den Verk\u00e4ufer.<br \/>\nF\u00fcr andere Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers gegen den Verk\u00e4ufer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Verk\u00e4ufers dann nicht, wenn beim Verk\u00e4ufer kein sch\u00fctzenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des K\u00e4ufers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das sch\u00fctzenswerte Interesse des Verk\u00e4ufers an einem Abtretungsausschluss \u00fcberwiegen.<\/p>\n<p><strong>II. Zahlung<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Kaufpreis und Preise f\u00fcr Nebenleistungen sind bei \u00dcbergabe des Kaufgegenstandes und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n<p>2. Gegen Anspr\u00fcche des Verk\u00e4ufers kann der K\u00e4ufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des K\u00e4ufers unbestritten ist oder ein rechtskr\u00e4ftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des K\u00e4ufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Anspr\u00fcchen aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<p><strong>III. Lieferung und Lieferverzug<\/strong><\/p>\n<p>1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden k\u00f6nnen, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.<\/p>\n<p>2. Der K\u00e4ufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach \u00dcberschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verk\u00e4ufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verk\u00e4ufer in Verzug. Hat der K\u00e4ufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschr\u00e4nkt sich dieser bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit des Verk\u00e4ufers auf h\u00f6chstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.<\/p>\n<p>3. Will der K\u00e4ufer dar\u00fcber hinaus vom Vertrag zur\u00fccktreten und\/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verk\u00e4ufer nach Ablauf der betreffenden Frist gem\u00e4\u00df Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.<br \/>\nHat der K\u00e4ufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschr\u00e4nkt sich der Anspruch bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit auf h\u00f6chstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der K\u00e4ufer eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, sind Schadensersatzanspr\u00fcche bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Wird dem Verk\u00e4ufer, w\u00e4hrend er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unm\u00f6glich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verk\u00e4ufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten w\u00e4re.<\/p>\n<p>4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist \u00fcberschritten, kommt der Verk\u00e4ufer bereits mit \u00dcberschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des K\u00e4ufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.<\/p>\n<p>5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschl\u00fcsse dieses Abschnitts gelten nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Verletzung von Pflichten des Verk\u00e4ufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit.<\/p>\n<p>6. H\u00f6here Gewalt oder beim Verk\u00e4ufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsst\u00f6rungen, die den Verk\u00e4ufer ohne eigenes Verschulden vor\u00fcbergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, ver\u00e4ndern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umst\u00e4nde bedingten Leistungsst\u00f6rungen. F\u00fchren entsprechende St\u00f6rungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der K\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten. Andere R\u00fccktrittsrechte bleiben davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>IV. Abnahme<\/strong><\/p>\n<p>1. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verk\u00e4ufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.<\/p>\n<p>2. Verlangt der Verk\u00e4ufer Schadensersatz, so betr\u00e4gt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist h\u00f6her oder niedriger anzusetzen, wenn der Verk\u00e4ufer einen h\u00f6heren Schaden nachweist oder der K\u00e4ufer nachweist, dass ein geringerer oder \u00fcberhaupt kein Schaden entstanden ist.<\/p>\n<p><strong>V. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verk\u00e4ufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verk\u00e4ufers.<br \/>\nIst der K\u00e4ufer eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen f\u00fcr Forderungen des Verk\u00e4ufers gegen den K\u00e4ufer aus der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.<br \/>\nAuf Verlangen des K\u00e4ufers ist der Verk\u00e4ufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der K\u00e4ufer s\u00e4mtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erf\u00fcllt hat und f\u00fcr die \u00fcbrigen Forderungen aus den laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.<br \/>\nW\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verk\u00e4ufer zu.<\/p>\n<p>2. Zahlt der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis und Preise f\u00fcr Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgem\u00e4\u00df, kann der Verk\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten und\/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des K\u00e4ufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem K\u00e4ufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.<\/p>\n<p>3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der K\u00e4ufer \u00fcber den Kaufgegenstand weder verf\u00fcgen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einr\u00e4umen.<\/p>\n<p><strong>VI. Haftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel und Rechtsm\u00e4ngel<\/strong><\/p>\n<p>1. Sofern der K\u00e4ufer ein Verbraucher im Sinne von \u00a7 13 BGB ist, kann eine Verk\u00fcrzung der zweij\u00e4hrigen Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Sachm\u00e4ngel und Rechtsm\u00e4ngel auf nicht weniger als ein Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den K\u00e4ufer nur wirksam vereinbart werden, wenn der K\u00e4ufer vor Abgabe seiner Vertragserkl\u00e4rung von der Verk\u00fcrzung der Verj\u00e4hrungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt und die Verk\u00fcrzung im Vertrag ausdr\u00fccklich und gesondert vereinbart wird.<br \/>\nF\u00fcr Sach- und Rechtsm\u00e4ngel an Waren mit digitalen Elementen gelten f\u00fcr die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die gesetzlichen Regelungen.<\/p>\n<p>2. Ist der K\u00e4ufer eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sach- und Rechtsm\u00e4ngelanspr\u00fcche.<br \/>\nDieser Ausschluss gilt nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Verletzung von Pflichten des Verk\u00e4ufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit.<\/p>\n<p>3. Hat der Verk\u00e4ufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrl\u00e4ssig verursacht wurde, so haftet der Verk\u00e4ufer beschr\u00e4nkt:<br \/>\nDie Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verk\u00e4ufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Kaufvertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der K\u00e4ufer regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.<br \/>\nAusgeschlossen ist die pers\u00f6nliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erf\u00fcllungsgehilfen und Betriebsangeh\u00f6rigen des Verk\u00e4ufers f\u00fcr von ihnen durch leichte Fahrl\u00e4ssigkeit verursachte Sch\u00e4den.<br \/>\nDies gilt nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Verletzung von Pflichten des Verk\u00e4ufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit.<\/p>\n<p>4. Unabh\u00e4ngig von einem Verschulden des Verk\u00e4ufers bleibt eine etwaige Haftung des Verk\u00e4ufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der \u00dcbernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>5. Soll eine M\u00e4ngelbeseitigung durchgef\u00fchrt werden, gilt folgendes:<\/p>\n<p>a) Anspr\u00fcche wegen Sachm\u00e4ngeln hat der K\u00e4ufer beim Verk\u00e4ufer geltend zu machen. Bei m\u00fcndlichen Anzeigen von Anspr\u00fcchen ist dem K\u00e4ufer eine Best\u00e4tigung \u00fcber den Eingang der Anzeige in Textform auszuh\u00e4ndigen.<\/p>\n<p>b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunf\u00e4hig, kann sich der K\u00e4ufer mit vorheriger Zustimmung des Verk\u00e4ufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.<\/p>\n<p>c) F\u00fcr die im Rahmen einer M\u00e4ngelbeseitigung eingebauten Teile kann der K\u00e4ufer bis zum Ablauf der Verj\u00e4hrungsfrist des Kaufgegenstandes Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen.<br \/>\nErsetzte Teile werden Eigentum des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n<p><strong>VII. Haftung f\u00fcr sonstige Anspr\u00fcche<\/strong><\/p>\n<p>1. F\u00fcr sonstige Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers, die nicht in Abschnitt VI. \u201eHaftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel und Rechtsm\u00e4ngel\u201c geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<\/p>\n<p>2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III \u201eLieferung und Lieferverzug\u201c abschlie\u00dfend geregelt. F\u00fcr sonstige Schadensersatzanspr\u00fcche gegen den Verk\u00e4ufer gelten die Regelungen in Abschnitt VI. \u201eHaftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel und Rechtsm\u00e4ngel\u201c, Ziffer 3 und 4 entsprechend.<\/p>\n<p>3. Wenn der K\u00e4ufer ein Verbraucher im Sinne von \u00a7 13 BGB ist und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Fahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erf\u00fcllen kann, gelten f\u00fcr diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der \u00a7\u00a7 327 ff BGB.<\/p>\n<p><strong>VIII. Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<p>1. F\u00fcr s\u00e4mtliche gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit Kaufleuten einschlie\u00dflich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand der Sitz des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n<p>2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der K\u00e4ufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im \u00dcbrigen gilt bei Anspr\u00fcchen des Verk\u00e4ufers gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.<\/p>\n<p><strong>IX. Au\u00dfergerichtliche Streitbeilegung<\/strong><\/p>\n<p><strong>1. Kfz-Schiedsstellen<\/strong><\/p>\n<p>a) F\u00fchrt der Kfz-Betrieb das Meisterschild \u201eMeisterbetrieb der Kfz-Innung\u201c oder das Basisschild \u201eMitgliedsbetrieb der Kfz-Innung\u201c k\u00f6nnen die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag \u00fcber gebrauchte Fahrzeuge mit einem zul\u00e4ssigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t \u2013 mit Ausnahme \u00fcber den Kaufpreis \u2013 die f\u00fcr den Sitz des Verk\u00e4ufers zust\u00e4ndige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverz\u00fcglich nach Kenntnis des Streitpunktes, sp\u00e4testens einen Monat nach Ablauf der Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Sach- und Rechtsm\u00e4ngel gem. Abschnitt VI., durch Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Kfz-Schiedsstelle erfolgen.<\/p>\n<p>b) Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.<\/p>\n<p>c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verj\u00e4hrung f\u00fcr die Dauer des Verfahrens gehemmt.<\/p>\n<p>d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Gesch\u00e4fts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgeh\u00e4ndigt wird.<\/p>\n<p>e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg w\u00e4hrend eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre T\u00e4tigkeit ein.<\/p>\n<p>d) F\u00fcr die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.<\/p>\n<p><b>2. Hinweis gem\u00e4\u00df \u00a7 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)<\/b><br \/>\nDer Verk\u00e4ufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.<\/p>\n<h2><\/h2>\n<h2 id=\"Kfz-Reparatur\">Kfz-Reparaturbedingungen<\/h2>\n<p>Bedingungen f\u00fcr die Ausf\u00fchrung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen,<br \/>\nAnh\u00e4ngern, Aggregaten und deren Teilen und f\u00fcr Kostenvoranschl\u00e4ge<br \/>\nUnverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK)<br \/>\nStand: 01\/2022<\/p>\n<h6><strong>I. Auftragserteilung<\/strong><\/h6>\n<p>1. Im Auftragsschein oder in einem Best\u00e4tigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.<\/p>\n<p>2. Der Auftraggeber erh\u00e4lt eine Durchschrift des Auftragsscheins.<\/p>\n<p>3. Der Auftrag erm\u00e4chtigt den Auftragnehmer, Unterauftr\u00e4ge zu erteilen und Probefahrten sowie \u00dcberf\u00fchrungsfahrten durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>4. \u00dcbertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bed\u00fcrfen der Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.<\/p>\n<p>Dies gilt nicht f\u00fcr einen auf Geld gerichteten Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer.<\/p>\n<p>F\u00fcr andere Anspr\u00fcche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers dann nicht, wenn beim Auftragnehmer kein sch\u00fctzenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Auftraggebers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das sch\u00fctzenswerte Interesse des Auftragnehmers an einem Abtretungsausschluss \u00fcberwiegen.<\/p>\n<p><strong>II. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag<\/strong><\/p>\n<p>1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchf\u00fchrung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen.<br \/>\nPreisangaben im Auftragsschein k\u00f6nnen auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.<\/p>\n<p>2. W\u00fcnscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuf\u00fchren und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.<br \/>\nDie zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen k\u00f6nnen dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist.<br \/>\nWird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten f\u00fcr den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers \u00fcberschritten werden.<\/p>\n<p>3. Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden.<\/p>\n<p><strong>III. Fertigstellung<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. \u00c4ndert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegen\u00fcber dem urspr\u00fcnglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verz\u00f6gerung ein, dann hat der Auftragnehmer unverz\u00fcglich unter Angabe der Gr\u00fcnde einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.<\/p>\n<p>2. H\u00e4lt der Auftragnehmer bei Auftr\u00e4gen, welche die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges zum Gegenstand haben, einen schriftlich verbindlich zugesagten Fertigstellungstermin l\u00e4nger als 24 Stunden schuldhaft nicht ein, so hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl dem Auftraggeber ein m\u00f6glichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierf\u00fcr g\u00fcltigen Bedingungen des Auftragnehmers kostenlos zur Verf\u00fcgung zu stellen oder 80 % der Kosten f\u00fcr eine tats\u00e4chliche Inanspruchnahme eines m\u00f6glichst gleichwertigen Mietfahrzeuges zu erstatten. Der Auftraggeber hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung des Auftragsgegenstandes unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben; weitergehender Verzugsschadensersatz ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auch f\u00fcr die w\u00e4hrend des Verzugs durch Zufall eintretende Unm\u00f6glichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten w\u00e4re.<br \/>\nBei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann der Auftragnehmer statt der Zurverf\u00fcgungstellung eines Ersatzfahrzeugs oder der \u00dcbernahme von Mietwagenkosten den durch die verz\u00f6gerte Fertigstellung entstandenen Verdienstausfall ersetzen.<\/p>\n<p>3. Die Haftungsausschl\u00fcsse in Ziffer 2 gelten nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit.<\/p>\n<p>4. Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge h\u00f6herer Gewalt oder Betriebsst\u00f6rungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verz\u00f6gerungen keine Verpflichtung zum Schadensersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten f\u00fcr die tats\u00e4chliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber \u00fcber die Verz\u00f6gerungen zu unterrichten, soweit dies m\u00f6glich und zumutbar ist.<\/p>\n<p><strong>IV. Abnahme<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.<\/p>\n<p>2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung abzuholen.<br \/>\nIm Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.<br \/>\nBei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgef\u00fchrt werden, verk\u00fcrzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.<\/p>\n<p>3. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die orts\u00fcbliche Aufbewahrungsgeb\u00fchr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.<\/p>\n<p><strong>V. Berechnung des Auftrages<\/strong><\/p>\n<p>1. In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren f\u00fcr jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie f\u00fcr verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen.<br \/>\nW\u00fcnscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>2. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgef\u00fchrt, so gen\u00fcgt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zus\u00e4tzliche Arbeiten besonders aufzuf\u00fchren sind.<\/p>\n<p>3. Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils entspricht und dass es keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unm\u00f6glich macht.<\/p>\n<p>4. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.<\/p>\n<p>5. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, sp\u00e4testens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.<\/p>\n<p><strong>VI. Zahlung<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Rechnungsbetrag und Preise f\u00fcr Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung zur Zahlung in bar f\u00e4llig, sp\u00e4testens jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung.<\/p>\n<p>2. Gegen Anspr\u00fcche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskr\u00e4ftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Auftraggebers aus demselben Auftrag. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Anspr\u00fcchen aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<br \/>\nDer Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.<\/p>\n<p><strong>VII. Erweitertes Pfandrecht<\/strong><\/p>\n<p>1. Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenst\u00e4nden zu.<br \/>\nDas vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus fr\u00fcher durchgef\u00fchrten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. F\u00fcr sonstige Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskr\u00e4ftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber geh\u00f6rt.<\/p>\n<p><strong>VIII. Haftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel<\/strong><\/p>\n<p>1. Anspr\u00fcche des Auftraggebers wegen Sachm\u00e4ngeln verj\u00e4hren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbeh\u00e4lt.<\/p>\n<p>2. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Auftraggeber eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, verj\u00e4hren Anspr\u00fcche des Auftraggebers wegen Sachm\u00e4ngeln in einem Jahr ab Ablieferung. F\u00fcr andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n<p>3. Die Verj\u00e4hrungsverk\u00fcrzungen in Ziffer 1, Satz 1 und Ziffer 2, Satz 1 gelten nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit.<\/p>\n<p>4. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrl\u00e4ssig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschr\u00e4nkt:<br \/>\nDie Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Auftrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.<br \/>\nAusgeschlossen ist die pers\u00f6nliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erf\u00fcllungsgehilfen und Betriebsangeh\u00f6rigen des Auftragnehmers f\u00fcr von ihnen durch leichte Fahrl\u00e4ssigkeit verursachte Sch\u00e4den.<br \/>\nF\u00fcr die vorgenannte Haftungsbeschr\u00e4nkung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 3 dieses Abschnitts entsprechend.<\/p>\n<p>5. Unabh\u00e4ngig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der \u00dcbernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>6. Soll eine M\u00e4ngelbeseitigung durchgef\u00fchrt werden, gilt folgendes:<\/p>\n<p>a) Anspr\u00fcche wegen Sachm\u00e4ngeln hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu machen; bei m\u00fcndlichen Anzeigen h\u00e4ndigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Best\u00e4tigung \u00fcber den Eingang der Anzeige in Textform aus.<\/p>\n<p>b) Wird der Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunf\u00e4hig, kann sich der Auftraggeber mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. In diesem Fall hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchf\u00fchrung einer M\u00e4ngelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass diesem ausgebaute Teile w\u00e4hrend einer angemessenen Frist zur Verf\u00fcgung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet.<\/p>\n<p>c) Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber f\u00fcr die zur M\u00e4ngelbeseitigung eingebauten Teile bis zum Ablauf der Verj\u00e4hrungsfrist des Auftraggegenstandes Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche aufgrund des Auftrags geltend machen.<br \/>\nErsetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.<\/p>\n<p><strong>IX. Haftung f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Haftung f\u00fcr den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdr\u00fccklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>2. Sonstige Anspr\u00fcche des Auftraggebers, die nicht in Abschnitt VIII. \u201eHaftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel\u201c geregelt sind, verj\u00e4hren in der regelm\u00e4\u00dfigen Verj\u00e4hrungsfrist.<\/p>\n<p>3. F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche gegen den Auftragnehmer gelten die Regelungen in Abschnitt VIII. \u201eHaftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel\u201c, Ziffer 4 und 5 entsprechend.<\/p>\n<p><strong>X. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>Soweit eingebaute Zubeh\u00f6r-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, beh\u00e4lt sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollst\u00e4ndigen unanfechtbaren Bezahlung vor.<\/p>\n<p><strong>XI. Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr s\u00e4mtliche gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit Kaufleuten einschlie\u00dflich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<\/p>\n<p><strong>XII. Au\u00dfergerichtliche Streitbeilegung<\/strong><\/p>\n<p><b>1. Kfz-Schiedsstellen<\/b><\/p>\n<p>a) Ist der Betrieb Mitglied der \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen Innung des Kraftfahrzeughandwerks kann der Auftraggeber bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag (mit Ausnahme von Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t) oder \u2013 mit dessen Einverst\u00e4ndnis \u2013 der Auftragnehmer die f\u00fcr den Auftragnehmer zust\u00e4ndige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverz\u00fcglich nach Kenntnis des Streitpunktes durch Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Schiedsstelle erfolgen.<\/p>\n<p>b) Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.<\/p>\n<p>c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verj\u00e4hrung f\u00fcr die Dauer des Verfahrens gehemmt.<\/p>\n<p>d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Gesch\u00e4fts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgeh\u00e4ndigt wird.<\/p>\n<p>e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg w\u00e4hrend eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre T\u00e4tigkeit ein.<\/p>\n<p>f) F\u00fcr die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.<\/p>\n<p><b>2. Hinweis gem\u00e4\u00df \u00a7 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)<\/b><br \/>\nDer Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.<\/p>\n<h2 id=\"Teileverkauf\">Teileverkaufsbedingungen<\/h2>\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile<\/p>\n<p>Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK)<\/p>\n<p>Stand: 01\/2022<\/p>\n<p><strong>I. Zahlung<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Kaufpreis und Preise f\u00fcr Nebenleistungen sind bei \u00dcbergabe des Kaufgegenstandes und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n<p>2. Gegen Anspr\u00fcche des Verk\u00e4ufers kann der K\u00e4ufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des K\u00e4ufers unbestritten ist oder ein rechtskr\u00e4ftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des K\u00e4ufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Anspr\u00fcchen aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<p>3. Zahlt der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis und Preise f\u00fcr Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgem\u00e4\u00df, kann der Verk\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten und\/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des K\u00e4ufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem K\u00e4ufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.<\/p>\n<p><strong>II. Lieferung und Lieferverzug<\/strong><\/p>\n<p>1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden k\u00f6nnen, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.<\/p>\n<p>2. Der K\u00e4ufer kann zehn Tage nach \u00dcberschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verk\u00e4ufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verk\u00e4ufer in Verzug.Hat der K\u00e4ufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschr\u00e4nkt sich dieser bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit des Verk\u00e4ufers auf h\u00f6chstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.<\/p>\n<p>3. Will der K\u00e4ufer dar\u00fcber hinaus vom Vertrag zur\u00fccktreten und\/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verk\u00e4ufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gem\u00e4\u00df Ziffer 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.Hat der K\u00e4ufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschr\u00e4nkt sich der Anspruch bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit auf h\u00f6chstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der K\u00e4ufer eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, sind Schadensersatzanspr\u00fcche bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Wird dem Verk\u00e4ufer, w\u00e4hrend er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unm\u00f6glich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verk\u00e4ufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten w\u00e4re.<\/p>\n<p>4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist \u00fcberschritten, kommt der Verk\u00e4ufer bereits mit \u00dcberschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des K\u00e4ufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.<\/p>\n<p>5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschl\u00fcsse dieses Abschnitts gelten nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Verletzung von Pflichten des Verk\u00e4ufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit.<\/p>\n<p>6. H\u00f6here Gewalt oder beim Verk\u00e4ufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsst\u00f6rungen, die den Verk\u00e4ufer ohne eigenes Verschulden vor\u00fcbergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, ver\u00e4ndern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umst\u00e4nde bedingten Leistungsst\u00f6rungen. F\u00fchren entsprechende St\u00f6rungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der K\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten. Andere R\u00fccktrittsrechte bleiben davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>III. Abnahme<\/strong><\/p>\n<p>1. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verk\u00e4ufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.<\/p>\n<p>2. Verlangt der Verk\u00e4ufer Schadensersatz aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs, so betr\u00e4gt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist h\u00f6her oder niedriger anzusetzen, wenn der Verk\u00e4ufer einen h\u00f6heren Schaden nachweist oder der K\u00e4ufer nachweist, dass ein geringerer oder \u00fcberhaupt kein Schaden entstanden ist.<\/p>\n<p><strong>IV. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verk\u00e4ufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verk\u00e4ufers.Ist der K\u00e4ufer eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen f\u00fcr Forderungen des Verk\u00e4ufers gegen den K\u00e4ufer aus der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.<\/p>\n<p>Auf Verlangen des K\u00e4ufers ist der Verk\u00e4ufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der K\u00e4ufer s\u00e4mtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erf\u00fcllt hat und f\u00fcr die \u00fcbrigen Forderungen aus den laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.<\/p>\n<p>2. Der K\u00e4ufer ist berechtigt, den Kaufgegenstand im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu verarbeiten und zu ver\u00e4u\u00dfern, solange er nicht in Verzug ist. Verpf\u00e4ndungen oder Sicherungs\u00fcbereignungen sind unzul\u00e4ssig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bez\u00fcglich des Kaufgegenstandes entstehenden Forderungen tritt der K\u00e4ufer bereits jetzt sicherungshalber in H\u00f6he des Rechnungsbetrages gem\u00e4\u00df Abschnitt I. \u201eZahlung\u201c, Ziffer 1 an den Verk\u00e4ufer ab. Der Verk\u00e4ufer erm\u00e4chtigt ihn widerruflich, die an den Verk\u00e4ufer abgetretenen Forderungen f\u00fcr dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungserm\u00e4chtigung kann nur widerrufen werden, wenn der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt.<\/p>\n<p><strong>V. Haftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel und Rechtsm\u00e4ngel<\/strong><\/p>\n<p>1. Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers wegen Sachm\u00e4ngeln und Rechtsm\u00e4ngeln verj\u00e4hren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der \u00dcbergabe des Kaufgegenstandes an den K\u00e4ufer.<\/p>\n<p>1.a. Sofern der K\u00e4ufer ein Verbraucher im Sinne von \u00a7 13 BGB ist, kann beim Verkauf gebrauchter Teile eine Verk\u00fcrzung der zweij\u00e4hrigen Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Sachm\u00e4ngel und Rechtsm\u00e4ngel auf nicht weniger als ein Jahr ab dem Zeitpunkt der \u00dcbergabe des Kaufgegenstandes an den K\u00e4ufer nur wirksam vereinbart werden, wenn der K\u00e4ufer vor Abgabe seiner Vertragserkl\u00e4rung von der Verk\u00fcrzung der Verj\u00e4hrungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt und die Verk\u00fcrzung im Vertrag ausdr\u00fccklich und gesondert vereinbart wird.<\/p>\n<p>F\u00fcr Sach- und Rechtsm\u00e4ngel an Waren mit digitalen Elementen gelten f\u00fcr die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die gesetzlichen Regelungen.<\/p>\n<p>1.b. Wenn der K\u00e4ufer eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, verj\u00e4hren die Anspr\u00fcche wegen Sachm\u00e4ngeln und Rechtsm\u00e4ngeln bei neuen Fahrzeugteilen in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der \u00dcbergabe des Kaufgegenstandes an den K\u00e4ufer; bei gebrauchten Fahrzeugteilen ist die Sachm\u00e4ngelhaftung ausgeschlossen.<\/p>\n<p>2. Sofern eine Verk\u00fcrzung der Verj\u00e4hrungsfrist mit einem Verbraucher (siehe Ziffer 1.a.) oder einem K\u00e4ufer nach Ziffer 1.b. vereinbart wurde oder die Verj\u00e4hrung gegen\u00fcber einem K\u00e4ufer nach Ziffer 1.b. ausgeschlossen wurde, gelten die Verj\u00e4hrungsverk\u00fcrzungen und der Ausschluss der Sachm\u00e4ngelhaftung nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Verletzung von Pflichten des Verk\u00e4ufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit.<\/p>\n<p>3. Hat der Verk\u00e4ufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrl\u00e4ssig verursacht wurde, so haftet der Verk\u00e4ufer beschr\u00e4nkt:Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verk\u00e4ufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Kaufvertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der K\u00e4ufer regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.<\/p>\n<p>Ausgeschlossen ist die pers\u00f6nliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erf\u00fcllungsgehilfen und Betriebsangeh\u00f6rigen des Verk\u00e4ufers f\u00fcr von Ihnen durch leichte Fahrl\u00e4ssigkeit verursachte Sch\u00e4den.<\/p>\n<p>F\u00fcr die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.<\/p>\n<p>4. Unabh\u00e4ngig von einem Verschulden des Verk\u00e4ufers bleibt eine etwaige Haftung des Verk\u00e4ufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der \u00dcbernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>5. Soll eine M\u00e4ngelbeseitigung durchgef\u00fchrt werden, gilt folgendes:<\/p>\n<p>a) Anspr\u00fcche wegen Sachm\u00e4ngeln hat der K\u00e4ufer beim Verk\u00e4ufer geltend zu machen. Bei m\u00fcndlichen Anzeigen von Anspr\u00fcchen ist dem K\u00e4ufer eine schriftliche Best\u00e4tigung \u00fcber den Eingang der Anzeige auszuh\u00e4ndigen.<\/p>\n<p>b) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n<p><strong>VI. Haftung f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den<\/strong><\/p>\n<p>1. F\u00fcr sonstige Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers, die nicht in Abschnitt V. \u201eHaftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel und Rechtsm\u00e4ngel\u201c geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<\/p>\n<p>2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt II. \u201eLieferung und Lieferverzug\u201c abschlie\u00dfend geregelt. F\u00fcr sonstige Schadensersatzanspr\u00fcche gegen den Verk\u00e4ufer gelten die Regelungen in Abschnitt V. \u201eHaftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel und Rechtsm\u00e4ngel\u201c, Ziffer 3 und 4 entsprechend.<\/p>\n<p>3. Wenn der K\u00e4ufer ein Verbraucher im Sinne von \u00a7 13 BGB ist, und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Teil seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erf\u00fcllen kann, gelten f\u00fcr diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der \u00a7\u00a7 327 ff BGB.<\/p>\n<p><strong>VII. Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<p>1. F\u00fcr s\u00e4mtliche gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit Kaufleuten einschlie\u00dflich Wechsel-und Scheckforderungen ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand der Sitz des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n<p>2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der K\u00e4ufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im \u00dcbrigen gilt bei Anspr\u00fcchen des Verk\u00e4ufers gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.<\/p>\n<p><strong>VIII. Hinweis gem\u00e4\u00df \u00a7 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)<\/strong><\/p>\n<p>Der Verk\u00e4ufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Neuwagen-Verkaufsbedingungen Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen Kfz-Reparaturbedingungen Teileverkaufsbedingungen Neuwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anh\u00e4nger) Unverbindliche Empfehlung des Verbandes der Automobilindustrie e. V. (VDA), des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK) und des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) Stand: 01\/2022 I.Vertragsabschluss\/\u00dcbertragung von Rechten und Pflichten des\u00a0\u00a0 K\u00e4ufers 1. Der K\u00e4ufer ist an die Bestellung h\u00f6chstens bis drei Wochen, bei<\/p>\n<div><a class=\"btn-filled btn\" href=\"https:\/\/ford-sachsen.de\/html\/page\/omoda-jaecoo-burgstaedt\/agb\/\" title=\"AGB\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":8,"featured_media":0,"parent":4645631,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"page-templates\/sidebar-left.php","meta":{"order-bump-settings":[],"_wpfnl_thankyou_order_overview":"on","_wpfnl_thankyou_order_details":"on","_wpfnl_thankyou_billing_details":"on","_wpfnl_thankyou_shipping_details":"on","footnotes":""},"tags":[],"class_list":["post-2462","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ford-sachsen.de\/html\/page\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2462","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/ford-sachsen.de\/html\/page\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/ford-sachsen.de\/html\/page\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ford-sachsen.de\/html\/page\/wp-json\/wp\/v2\/users\/8"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ford-sachsen.de\/html\/page\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2462"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/ford-sachsen.de\/html\/page\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2462\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1661510,"href":"https:\/\/ford-sachsen.de\/html\/page\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2462\/revisions\/1661510"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ford-sachsen.de\/html\/page\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4645631"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ford-sachsen.de\/html\/page\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2462"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ford-sachsen.de\/html\/page\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2462"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}